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Bison Steuern - So einfach geht's

So machst du deine Bison Steuererklärung 2024

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Muss ich Steuern zahlen, wenn ich Bison benutze?

Ja. In Österreich gelten Krypto-Erträge grundsätzlich als Einkünfte aus Kapitalvermögen und werden – für Coins/Token, die nach dem 28.02.2021 angeschafft wurden (Neuvermögen) – mit dem Sondersteuersatz von 27,5 %besteuert, unabhängig von der Haltedauer. Steuerpflichtig ist u. a. der Verkauf in Euro oder Fremdwährung sowie die Bezahlung von Waren/Dienstleistungen mit Krypto. Der Tausch Krypto-zu-Krypto ist steuerfrei; die Anschaffungskosten werden dabei fortgeführt. Altbestände (Anschaffung bis 28.02.2021) fallen nicht unter das neue Regime; hier sind Veräußerungsgewinne nach 1-jähriger Haltedauer steuerfrei (bei Verkauf innerhalb eines Jahres gelten die alten, progressiven Tarifregeln). Laufende Erträge wie Lending/DeFi oder Mining sind im Zufluss zu versteuern (27,5 %). Beim „klassischen“ On-Chain-Staking erfolgt keine Besteuerung beim Zufluss – die erhaltenen Coins haben dann Anschaffungskosten von 0 und werden erst bei späterer Veräußerung besteuert.

Führt Bison Steuern automatisch ab?

Nein. Ausländische Börsen wie Bison sind nicht wie inländische Dienstleister abzugsverpflichtet – du musst daher deine Einkünfte aus CFD-Trading und Kryptohandel in der Steuererklärung selbst angeben und die Steuer selbst abführen. Dokumentiere dafür alle Transaktionen (Käufe/Verkäufe, Ein-/Auszahlungen sowie laufende Erträge wie Lending, Mining oder Staking). Beachte generell, dass Steuerbehörden Informationen anfordern können – saubere Dokumentation ist daher wichtig.

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